Wurde Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer durch dessen Verschulden beschädigt, haben Sie Schadenersatzanprüche an den Fahrzeugführer bzw. die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeuges. Im versicherungstechnischen Sprachgebrauch sind Sie dann Anspruchsteller ( auch AS oder ASt abgekürzt), weil Sie als Geschädigter Ansprüche an den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung stellen. Der Unfallverursacher bzw. der Halter des gegnerischen Fahrzeuges nimmt zur Befriedigung Ihrer Schadensersatzansprüche die Versicherung des gegnerischen Fahrzeuges in Anspruch und erscheint im Zuge der weiteren Schadensabwicklung als Versicherungsnehmer ( abgekürzt : VN). Soweit Ihr Fahrzeug durch das Verschulden des Unfallkontrahenten beschädigt wurde, haben Sie Anspruch auf Wiederherstellung (Reparatur) des Fahrzeuges bzw. den entsprechenden Wiederbeschaffungsaufwand oder im Totalschadensfall auf den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges. Unter den vorstehend aufgezeigten Bedingungen haben Sie -abgesehen von einem Bagatellschaden mit einem Reparaturaufwand von unter ca. 750 EUR - immer das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens zu beauftragen, um Ihre Schadensersatzansprüche zu belegen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Kfz Sachverständiger Kneifel.

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